Tariftreue bei öffentlichen Aufträgen

Beitrag der PFB WählerInnenvereinigung für Mitteilungsblatt Kernen Nr. 35-2024 vom 28. August 2024

In der Vergangenheit berichtete das PFB schon mehrere Male über das „„Landestariftreue- und Mindestlohngesetz“ (LTMG), kurz Tariftreuegesetz. Dieses besagt, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge darauf geachtet werden soll, dass Firmen den Zuschlag erhalten, die ihre Beschäftigten nach Tarif bezahlen. Und nicht diejenigen, die das billigste Angebot abgeben, u.U. auch deshalb, weil sie keinen Tarifvertrag haben oder mit ausländischen Subunternehmern arbeiten. (Insbesondere Bauindustrie).

So schlugen wir Ende 2020 vor, dass unsere Gemeinde die damalige Initiative des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) für eine verbesserte Regelung durch eine Resolution an unsere Wirtschaftsministerin unterstützt. Die Resolution wurde Anfang 2021 an Frau Hofmeister-Kraut geschickt.

Leider bisher ohne Erfolg. Im Gegenteil. So berichtet die StZ am 26.7., dass die besagte CDU-Ministerin bei einer Tagung von Unternehmern diesen die „frohe Botschaft“ verkündete, dass das LTMG nicht geändert werde und die im grün-schwarzen Koalitionsvertrag festgelegten Verbesserungen klammheimlich beerdigt wurden. Zum Nachteil aller Beschäftigten, die zu ordentlichen Löhnen arbeiten wollen. Und zum Nachteil von Kommunen und Krankenkassen, die von tariflich zahlenden Unternehmen mehr Einnahmen bekämen. Die offizielle (und lächerliche) Begründung: es solle keine neue Bürokratie aufgebaut werden.

Besser lief es in Esslingen, wo der Gemeinderat – in Zusammenarbeit mit dem DGB – Verbesserungen auf kommunaler Ebene beschloss: so gelten die Regelungen nun auch für Lieferverträge und für die Vergabe von Fachabteilungen. Ein Beispiel für Kernen? Wir meinen: Ja!

Ebbe Kögel, PFB-WV

Baustelle Kelchstützen Kellerbahnhof Stuttgart21, Ostern 2024. Ob da wohl bei allen Subunternehmen die Tarifverträge eingehalten werden? Foto Martin Krämer
Tage der Offenen Baustelle, Stuttgart21, Ostern 2024, Foto Martin Krämer