PFB WählerInnenvereinigung für Mitteilungsblatt Kernen 03-2025 vom 15.1.2025
In der Sitzung vom 19.12.24 fasste der Gemeinderat (GR) einen Mehrheitsbeschluss (16:4) zur geplanten Mediathek auf der Hangweide. Neben OLK und UFW (2) hat auch unsere PFB-Rätin dagegen gestimmt. Aus verschiedenen Gründen.
In der Vorlage 121/24 (siehe: kernen.ratsinfomanagement.net) heißt es: „Bereits im Jahre 2018 im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum städtebaulichen Wettbewerb der Hangweide wurde die Idee einer zentralen Mediathek auf der Liegenschaft vorgeschlagen“. Das stimmt nicht. Der Vorschlag taucht erst im Städtebaulichen Rahmenplan 2022 von UTA-Architekten auf, sicherlich auch als Herzensangelegenheit unseres Bürgermeisters. Der fand zwar eine Mehrheit im GR, aber gegen diesen Vorschlag gab es schon immer viele Bedenken, im GR und außerhalb. (Übrigens: von der oben erwähnten Bürgerbeteiligung hat man seit Corona nichts mehr gehört).
Des weiteren heißt es: „Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Investor die notwendigen Planungen weiter zu konkretisieren.“ Ist das jetzt ein Planungs- oder ein Baubeschluss? Dazu gibt es unterschiedliche Auslegungen. Und welcher Investor soll das sein?
In das neue Quartier sollen bis zu 1.400 zusätzliche BewohnerInnen einziehen. Aber: wenn durch die allgemeine Absatzflaute die Automobilindustrie, von der hier Hunderttausende Arbeitsplätze abhängen, weiter in die Krise rutscht (siehe VW), dann wird Stuttgart keine Zuzugsregion mehr sein, sondern Bevölkerung verlieren. Wo sollen dann die Menschen herkommen, die sich eine Wohnung auf der Hangweide leisten können? Wir haben Zweifel, dass die Bebauung der Hangweide so wie geplant umgesetzt werden kann. Forts. folgt.
Zusatzinformation
Auszug aus der oben erwähnten Vorlage 121/24 mit dem Beschluss über die Mediathek. Urteilen Sie selbst, ob dies ein Bau- oder ein Planungsbeschluss ist:
Tagesordnungspunkt 5 der GR-Sitzung vom 19.12.2024:
Mediathek Hangweide
Beschluss:
- Die Gemeinde Kernen beabsichtigt die Einrichtung einer Mediathek auf der Hangweide. Die
hierfür erforderlichen Räumlichkeiten sollen im Bereich des Quartiersplatzes angemietet wer-
den. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit einem Investor die notwendigen
Planungen weiter zu konkretisieren. - Die erforderlichen Mietverträge sind vor Abschluss dem Gemeinderat zur Beschlussfassung
vorzulegen