Neues Statut fürs Mitteilungsblatt – unausgegoren

PFB WählerInnenvereinigung für Mitteilungsblatt Kernen 07-24 vom 14.2.2024

Wir möchten nochmals auf die letzte Woche im MB angesprochene „Neufassung des Redaktionsstatuts des Mitteilungsblattes“ eingehen. (Das Statut wurde letzte Woche im amtlichen Teil des MB komplett veröffentlicht). Die Regelung, dass in den 3 Monaten vor einem Wahltermin keine Beiträge mehr veröffentlicht werden können, haben wir schon angesprochen. (Siehe auch die Rubrik unserer PFB-Gemeinderätin in diesem MB).

Weitere kritische Punkte kommen hinzu. So heißt es in Pkt 3.8 des Statuts, dass Beiträge komplett gestrichen werden können, wenn ein Satz (!) in dem Beitrag nicht den Vorgaben entspricht. Diese neue Regelung traf letzte Woche K21 Kernen und die Geschichtswerkstatt, die in ihrem Beitrag eigentlich angekündigt hatten, dass sie in Zukunft keine inhaltlichen Beiträge mehr im MB veröffentlichen. Weil diese beiden Beiträge – so die Meinung der Redaktion auf dem Rathaus – eine „Falschbehauptung“ enthielten, wurden sie komplett gestrichen.

Eine weitere problematische Regelung findet sich in Pkt 4.2, dort heißt es: „Sämtliche Beiträge müssen einen Kernen-Bezug aufweisen. Ohne diesen Bezug können sie gestrichen werden“. Was ist dann mit den Partnerstadtvereinen? Dürfen die noch Berichte bringen über Ereignisse in ihren Partnergemeinden? Ein Beitrag von K21, der im letzten Jahr die Auswirkungen der DB-Streckensperrungen zwischen WN und Cannstatt beschrieb, wurde gestrichen. Kein lokaler Bezug, so die Begründung. Obwohl von diesen Sperrungen Hunderte von PendlerInnen aus Kernen betroffen waren.
Fazit: ein unausgegorenes Statut. Was meinen Sie? Schreiben Sie uns: info@pfb-kernen.de.

Ebbe Kögel, Vorsitzender PFB-WählerInnenvereinigung

Dieser Artikel erhielt im Mitteilungsblatt die folgende Anmerkung der Redaktion des Mitteilungsblattes: “Dieser Beitrag ist inhaltlich nicht korrekt. Er gibt alleine die Auffassung des Verfassers wieder

Wir sagen dazu: Der Beitrag ist korrekt. Er bezieht sich auf das neue Statut für das Mitteilungsblatt Kernen, hier insbesondere den Punkt 4.2 “Sämtliche Beiträge müssen einen Kernen-Bezug aufweisen. Ein Äußerungsrecht zu bundes- und landespolitischen Themen ist nur den Parteien vorbehalten. Der Kernen-Bezug muss eindeutig sein oder explizit formuliert werden. Eine allgemeine Thematik, die sich wahrscheinlich auch in Kernen niederschlägt,reicht dafür nicht aus. Ohne diesen gemeindlichen Bezug können die Texte aus dem „Mitteilungsblatt Kernen im Remstal“ gestrichen werden.

Das komplette neue Statut für das Mitteilungsblatt finden Sie (mit allen Änderungen in gelb) im Ratsinformationssystem RIS der Gemeinde Kernen unter folgendem Link:
https://kernen.ratsinfomanagement.net/sdnetrim/UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZSKaYWSepXkzRSjkbvEL8sk2Cc9SaY36vsMD4wD2QNUo/Redaktionsstatut_Mitteilungsblatt_Kernen_Entwurf.pdf