PFB-Antrag zum Haushaltsplan 2024: keine Bezahlkarte für Flüchtlinge

PFB WählerInnenvereinigung für Mitteilungsblatt Kernen 09-24 vom 28.2.24

Antrag zum Haushaltsplan: keine Bezahlkarte

Gegenwärtig stellt Kernen den Haushaltsplan 2024 auf. Dazu können GemeinderätInnen Anträge stellen, die dann im Gemeinderat beraten werden. In unserem ersten Antrag heißt es u.a.: “Die Gemeinde Kernen spricht sich gegen die vom Landkreis Rems-Murr geplante Bezahlkarte für Flüchtlinge aus und übermittelt diese Ablehnung an die zuständigen Stellen. 
Abgesehen von den erwartbaren technischen Problemen wird damit vor allem der Zweck verfolgt, den Menschen das Leben hier schwer zu machen und sie abzuschrecken. Die Erfahrungen zeigen jedoch, dass diese Abschreckungswirkung so nicht eintritt. Faktoren für den Zielort einer Flucht sind eher Rechtsstaatlichkeit, FreundInnen, Familie und die Arbeitsmarktbedingungen.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht 2012 entschieden, dass die Menschenwürde nicht aus migrationspolitischen Gründen eingeschränkt werden darf.

Begründet wird die Einführung der Bezahlkarte auch damit, dass Zahlungen ins Ausland unterbunden werden sollen. Der monatliche Betrag, der an Asylsuchende bar ausgezahlt wird, liegt deutlich unter dem Sozialhilfesatz, der als Existenzminimum gilt. Es ist kaum möglich, davon Geld an Familien oder Schlepper zu schicken. Man debattiert hier über wenige Euro. Erst wenn Geflüchtete selbst Geld verdienen können sie ihrer womöglich in Not zurückgebliebenen Familie helfen. 
Mit dieser behaupteten Abschreckungswirkung wird zudem der Eindruck erweckt, dass Flüchtende nur nach Deutschland kommen, um sich in unserem Sozialsystem in die soziale Hängematte zu legen.
Die Kommune bzw. der Landkreis Rems-Murr sollten hier ihren rechtlichen Spielraum nutzen und die Einführung dieser Karte verweigern.”

Nachbemerkung: Dieser Antrag für eine Resolution wurde von BM Paulowitsch und der überwiegenden Mehrheit des Gemeinderats abgelehnt. Und das, obwohl sich Frau Lindauer, die Integrationsbeauftragte der Gemeinde Kernen, in ihrem Vortrag im Gemeinderat am 1.02.2024 sehr skeptisch zur Einführung der Karte geäußert hatte. Unsere Gemeinderätin Corinna Konzmann war die einzige, die dafür stimmte.
Im Beschlussprotokoll der Gemeinderatssitzung liest sich das dann folgendermaßen: “1 Ja-Stimme(n), 19 Nein-Stimme(n), 0 Enthaltung(en) (abgelehnt)”

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg schreibt in einer Stellungnahme zur Bezahlkarte (siehe auch: https://fluechtlingsrat-bw.de/pressemitteilungen/bezahlkarte-als-abschreckungsinstrument):

Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die geplante Bezahlkarte als Instrument der Abschreckungspolitik und fordert eine diskriminierungsfreie Umsetzung. Im November 2023 beschloss die Ministerpräsident*innen-Konferenz die Einführung der Bezahlkarte für Bezieher*innen von Asylbewerberleistungen. Nun haben sich 14 Bundesländer auf gemeinsame Mindeststandards geeinigt, mit denen eine verschärfte Diskriminierung geflüchteter Menschen droht. Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg kritisiert die Bezahlkarte als abschreckungspolitisches Instrument und fordert die baden-württembergische Landesregierung dazu auf, Spielräume im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

Die Mindeststandards, auf die sich 14 der 16 Bundesländer Ende Januar geeinigt haben, ermöglichen umfassende Beschränkungen und weitreichende Eingriffe in die persönliche Lebensgestaltung von Schutzsuchenden. Es gibt keinen Minimalbetrag, der Geflüchteten in Form von Bargeld ausgezahlt werden muss. Überweisungen sollen grundsätzlich nicht möglich sein, was zum Beispiel die Bezahlung von Rechtsbeiständen erschwert.  „Damit könnte Geflüchteten faktisch der Zugang zum Rechtssystem verwehrt werden“, warnt Mariella Lampe vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Auch eine regionale Begrenzung der Bezahlkarte soll möglich sein. Diese macht es Geflüchteten noch schwerer, Beratungsstellen, Freund*innen oder Unterstützer*innen aufzusuchen, die sich nicht direkt vor Ort befinden. „Im Zweifel können sich die Betroffenen unterwegs nicht mal eine Flasche Wasser kaufen“, so Lampe weiter.

Mit der Einführung der Bezahlkarte verbunden ist das politische Kalkül, Menschen davon abzuschrecken, bis nach Deutschland zu fliehen. Doch diese Rechnung kann aus Sicht des Flüchtlingsrats nicht aufgehen: „Es werden nicht weniger Menschen zur Flucht gezwungen, nur weil es in Deutschland Bezahlkarten statt Bargeld gibt“, so Julian Staiger, ebenfalls vom Vorstand des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg. Entgegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts von 2012, welches die Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums für jeden Menschen ausdrücklich festhält und erklärt, dass die Menschenwürde nicht „aus migrationspolitischen Gründen relativiert“ werden dürfe, zeugt die Bezahlkarte erneut von populistischer Stimmungsmache gegen Geflüchtete.

Wie die Länder die Karte umsetzen werden, ist noch offen. Der Flüchtlingsrat fordert die baden-württembergische Politik dazu auf, Bezahlkarten möglichst diskriminierungsfrei auszugestalten. Das bedeutet vor allem die Begrenzung des Einsatzes der Karte auf eine kurze Dauer, die Begrenzung auf einen möglichst kleinen Personenkreis und das Absehen von regionalen oder sonstigen Beschränkungen. Ein Positivbeispiel ist die Umsetzung der Bezahlkarte in Hannover, wo sie als unbeschränktes digitales Zahlungsmittel für eine Übergangszeit zu Beginn des Aufenthalts ausgegeben wird, solange noch kein eigenes Konto eingerichtet ist. „Gerade in Zeiten, in denen eine große Anzahl von Menschen in ganz Deutschland gegen rechtsextreme und rechtspopulistische Kräfte demonstriert, ist es wichtig, ein klares Zeichen gegen Diskriminierung und Ausgrenzung zu setzen“, so Staiger weiter. Eine entsprechende Ausgestaltung könnte den Kommunen durch Erlasse von der Landesregierung auferlegt werden.  

Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e. V.
Hegelstraße 51
70174 Stuttgart