PFB-WählerInnenvereinigung für Mitteilungsblatt Kernen Nr. 31-2023 vom 2. August 2023: Steuerverschwendung (zensiert)

Hinweis: Dieser Beitrag der PFB-WählerInnenvereinigung wurde im MB 31-2023 nicht veröffentlicht. (Mensch könnte auch von “Zensur” sprechen). Begründung: die Baumaßnahme unter der Verantwortung des Regierungspräsidiums habe mit der Gemeinde Kernen nichts zu tun.

Behördenschlamperei – und niemand verantwortlich?

Im letzten MB ist es unter „Baustelleninformation“ beiläufig erwähnt: bei der Landesstraße 1199 nach ES in den Mönchberg-Wengert werden zwischen Juli und Oktober 2023 die Steine saniert, die den Hang ober- und unterhalb abstützen. Beiläufig wird am Schluss erwähnt, dass diese Maßnahme insg. 750.000 € kostet. (1,5 Mio DM!).
Es ist nicht die erste Sanierung. Schon vor einigen Jahren mussten die zerfallenden Steine mit Stahl-Schutznetzen überspannt werden. Nun wird in die Fugen eine waagrechte Eisen-Armierung angebracht, die senkrechten Eisen im Stein verbohrt und das Ganze mit Beton ausgespritzt. Danach kommen wieder die Schutznetze drüber, die massiv im Berg verankert werden. Wie lang das wohl hebt?

(Unsere Fotos vom August 2023 zeigen die bröselnden Steine und die technischen Maßnahme, die vom Straßenbauamt zur Sanierung unternommen wurden).

Ampelregelung an der L 1199 Esslinger Straße im Juli 2023. Foto PFB Kernen
Bröselnde Steine + die angebrachte Eisen-Armierung in den Fugen. Foto PFB Kernen
Bröselnde Steine + nach 20 Jahren noch intakte Trockenmauern aus Schilfsandstein. Foto PFB Kernen
Die Fugen erhalten eine Eisenarmierung + werden mit Beton ausgespritzt. Foto PFB Kernen

Wenn wir die Geschichte zurückverfolgen bis in die Zeit des Straßenbaus vor 25 Jahren, dann stellt sich heraus, dass es sich um behördliche Schlamperei handelt. Der Neubau der L1199 war seinerzeit mit einer Rebflurbereinigung verbunden. Von den beteiligten Wengertern mit Konrad Bellon als Verantwortlicher war damals – in Zusammenarbeit mit Straßenbaubehörde und Wasserwirtschaftsamt – ein ganz anderer (grünlicher und verwitterungsbeständiger) Stein zum Verbauen ausgesucht worden. Geliefert wurde jedoch ein minderwertiger (und vermutlich billigerer) rötlicher Stein unbekannter Herkunft, bei dem sofort sichtbar war, dass er nicht den Anforderungen entsprach. Von Konrad Bellon wurde dies mehrere Male bei den zuständigen Stellen reklamiert – ohne dass irgendetwas passierte. Die Sache verlief im Sande und seither bröckeln die verbauten Steine vor sich hin. Selbst wenn es damals eine schuldhafte Amtspflichtverletzung eines Amtsträgers gegeben hätte, würde diesem wegen der „Amtshaftung“ (§ 835 BGB) nichts passieren und der Staat bzw. wir Steuerzahlenden für die Beseitigung der Schäden bezahlen.