Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang (1)

PFB-WählerInnenVereinigung für Mitteilungsblatt Kernen 23-2026 vom 4.6.2026

Schon des öfteren haben wir (z.B. im MB 17+18/2025) auf die Gefahren der (Zwangs-) Digitalisierung hingewiesen, wenn Dienstleistungen nur noch digital erledigt werden können. Millionen Menschen werden ausgeschlossen, die diesen digitalen Zugang nicht haben oder nicht wollen. Immer größere Bereiche stehen unter Smartphone-Vorbehalt, erfordern also den Besitz eines Handys. Das ist undemokratisch. Wir bräuchten ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang.
Bürgerbegehren
Dazu gab es im badischen Ettenheim ein interessantes Bürgerbegehren: dort wollte die Gemeindeverwaltung sich die grundsätzliche Erlaubnis holen, amtliche Informationen nur noch digital veröffentlichen zu müssen. Außerdem wurde die Möglichkeit zur Barzahlung im örtlichen Schwimmbad abgeschafft. Daraufhin schlossen sich einige Ettenheimer zusammen, um zu erreichen, dass Bürger, die auf traditionellen, analogen Umgang miteinander angewiesen sind oder darauf Wert legen, auch weiterhin Respekt erfahren und nicht diskriminiert werden. Dass Bargeld BürgerInnen, Kommune + Wirtschaft weiterhin als krisenfestes, selbstbestimmt nutzbares Zahlungsmittel erhalten bleibt.
Da die Stadtverwaltung auf Proteste nicht reagierte, sammelten die Initiatoren (siehe https://ettenheim.life) erfolgreich Unterschriften für ein Bürgerbegehren bezüglich der amtlichen Informationen. Die Verwaltung lenkte ein, wg. der angeblich hohen Kosten eines Bürgerentscheids. Am 19.5. beschloss der Gemeinderat, die amtlichen Informationen weiterhin auch gedruckt zu veröffentlichen. (Forts. folgt)

Aufbruch zum Frieden
Nächste Sitzung, Mi, 10.6., 19 Uhr, Begegnungsstätte Rom. Kontakt: S: Häberle, Tel. 0162.8529 070
Ebbe Kögel

Nachbemerkung: Zensur
Für diesen Beitrag gab es wieder Mal Schwierigkeiten mit der Zensur. Am Montag, 2.6.26 erhielten wir folgende Email vom Rathaus: “ Vielen Dank für Ihre Einsendung. Wir haben Ihren Beitrag „Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang (1)“ sorgfältig geprüft und können ihn in der aktuellen Form leider nicht veröffentlichen, da er nicht mit den Vorgaben des Redaktionsstatuts übereinstimmt.
Nach Abschnitt 4.2 ist ein örtlicher Bezug erforderlich; dort ist der Kernen-Bezug als maßgeblicher Prüfpunkt vorgegeben. Ihr Beitrag behandelt in seinem inhaltlichen Schwerpunkt jedoch den Vorgang in Ettenheim und leitet daraus eine allgemeine Bewertung zum Thema Digitalisierung ab. Ein hinreichend konkreter Bezug zu Kernen im Remstal tritt dabei nicht hervor. In der vorliegenden Fassung steht kein konkretes kommunalpolitisches Anliegen in Kernen im Mittelpunkt“.
Dieses Argument ist völlig daneben. Natürlich ist ein konkreter Kernen-Bezug vorhanden, weil es Hunderte von Menschen in unserer Gemeinde gibt, die keinen Digitalzugang haben oder diesen nicht wollen. Es ist unsere Aufgabe als kommunalpolitisch tätige Gruppierung, auch diesen Menschen eine Stimme zu geben.

Wir haben den Beitrag dann – nach einem längeren Telefonat mit dem Rathaus – wie untenstehend umgeschrieben.

Neufassung:

Neu: Recht auf ein Leben ohne Digitalzwang (1) Dem PFB war es stets ein (auch programmatisches) Anliegen, auf die Gefahren der Digitalisierung aufmerksam zu machen. (Siehe z.B. im MB 17+18/2025). Denn wenn immer mehr Dienstleistungen nur noch digital erledigt werden können, entsteht ein sog. Smartphone-Vorbehalt, der an den Besitz eines Handys gekoppelt ist. (Oder dem Zugang dazu). Unsere Forderung dazu: ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang.


Recht auf analoges Leben – Kein Digitalzwang. Foto digitalcourage.de