Auch der folgende Beitrag wurde erst nach einigem Hin und Her – und unter Auslassung eines bestimmten Satzes dann letztendlich vom Rathaus Kernen genehmigt.
Hier der ursprüngliche Beitrag:
PFB-WählerInnen-Vereinigung für Mitteilungsblatt 12-2026 vom 18.3.2026
20:2
Bei der letzten Sitzung des Gemeinderats am 5.3.2026 standen unter anderem die Anträge der GemeinderätInnen für den Haushalt 2026 auf der Tagesordnung. Traditionell sind dies nicht nur Anträge mit finanziellen Auswirkungen, sondern auch solche, die grundsätzliche Fragen der kommunalen Demokratie betreffen. In diesem Sinne hatte das PFB (zusammen mit der OLK) zwei Anträge gestellt, die vor allem die Information und die demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten der BürgerInnen verbessern sollten. Beim ersten Antrag schlugen wir vor, dass die Niederschriften der öffentlichen Gemeinderatssitzungen nach der Sitzung ins Netz gestellt werden, so dass die interessierten BürgerInnen sie dort nachlesen können. Also die Mitschrift dessen, was genau und von wem während der Sitzung gesagt wurde. (Bisher steht dort nur das Beschlussprotokoll, also wie die Abstimmungen ausgegangen sind). In anderen Gemeinden wie Weinstadt und Waiblingen werden die Niederschriften schon lange ohne Probleme veröffentlicht. Im zweiten Antrag machten wir den Vorschlag, die Unterlagen für die Sitzungen schon 1 Woche vorher für die interessierte Öffentlichkeit ins Netz zu stellen. Auch in vielen anderen Gemeinden üblich. In Kernen passiert das erst 2 Tage vor dem Sitzungstermin. Diese beiden Anträge wurden mit überwältigender Mehrheit abgelehnt. (Es gab 3 bzw. 4 Enthaltungen). Aber halt nur 2 Ja-Stimmen von PFB + OLK für die eigentlich selbstverständliche bessere Information der BürgerInnen, so wie es in vielen anderen Gemeinden praktiziert wird.
Nachbemerkung:
Als Begründung für den Nichtabdruck des besagten Satzes schreibt die Verwaltung:
„Nach § 5.1 des Redaktionsstatuts gilt für Beiträge von Fraktionen sowie Parteien und Wählervereinigungen: „Die Berichte müssen sich inhaltlich auf die Darstellung der eigenen politischen Ziele beschränken. Die Kommentierung der Meinung anderer Gruppen oder Parteien ist nur auf einer sachlichen Ebene zulässig.“ In dem eingereichten Beitrag steht jedoch nicht ausschließlich die Darstellung der eigenen politischen Ziele im Mittelpunkt. Teile des Textes bewerten insbesondere das Abstimmungsverhalten anderer Mitglieder des Gemeinderats sowie die Ablehnung der Anträge. Damit geht der Beitrag über die im Redaktionsstatut vorgesehene Darstellung eigener politischer Ziele hinaus. Darüber hinaus gilt gemäß § 3.8 des Redaktionsstatuts für alle Beiträge das Gebot der Toleranz, Sachlichkeit und Fairness. Formulierungen, die Entscheidungen oder Abstimmungsverhalten anderer Gremiumsmitglieder wertend einordnen, sind im Amtsblatt nur sehr eingeschränkt zulässig. Aus diesen Gründen kann der Beitrag in der aktuellen Fassung leider nicht veröffentlicht werden“.
Muss man das verstehen? Nein, muss man nicht, täten wir sagen. Weil sonst ist ja gar keine Debatte über bestimmte Themen mehr möglich.
Wir dokumentieren untenstehend unsere beiden Anträge und die Abstimmungsverhältnisse.
Nachbemerkung: Bei einer Diskussionsveranstaltung in Stuttgart am Wochenende 14./15.3.2026 sagte
der Rechtswissenschaftler Ralf Michaels (Laut einem Bericht in der Kontextwochenzeitung vom 18.3.2026):
„Meinungsfreiheit bedeute nicht nur die Freiheit des Einzelnen, die eigene Meinung zu äußern, sondern vor allem auch die Freiheit, von anderen Meinungen zu hören. Es gehe darum, dass in der Gesellschaft die Möglichkeit besteht, sich mit verschiedenen Meinungen auseinanderzusetzen. Deswegen sollte der Staat eigentlich Kritiker:innen fördern, offene Diskursräume, weil er ein Interesse daran hat, dass Kritiker ihre Meinung äußern. Woher soll er sonst wissen, was an Kritik eigentlich existiert?“
Dem können wir uns nur anschließen.
