PFB-WählerInnenvereinigung für Mitteilungsblatt Kernen 38-2025 vom 17.9.2025
Mit dem Abwasser ist es ähnlich wie mit dem Strom, der halt aus der Steckdose kommt. Auf der Toilette wird die Spülung gedrückt (mit Trinkwasser!). Dann ist es weg und die meisten Menschen beschäftigen sich nicht mehr damit. Dabei kosten Abwasserreinigung und der Betrieb von Kläranlagen ganz schön viel Geld. Kernen hat insg. 3 Kläranlagen: Haldenbach (Stetten), Beibach + Krättenbach (Rom). Schon 2008 beauftragte der GR erste Studien zur Zusammenlegung. 2012 wurde in einer Klausur dieser Weg bestätigt, 2018 mehrheitlich die Zentralisierung beschlossen. Auf Grundlage eines Gutachtens der Fa. Weber Ing., die dann später auch den Auftrag für den Bau erhielten. Es gab keinen Mitbewerber. Die kalkulierten Kosten stiegen von 10,5 (2017) auf 19,2 Mio € (2022). Die beauftragte Planungsfirma erhält davon jeweils einen festen Prozentsatz.
Das PFB hat damals gegen die Zentralisierung gestimmt. Weil Großanlagen mit mehr Risiken behaftet sind. Und weil nicht vorgesehen war, eine 4. Reinigungsstufe zu bauen. Diese 4. Stufe soll Mikroplastik und Arzneimittelrückstände (z.B. Antibiotika + Diclofenac, ein viel verwendetes Arthrosemittel) aus dem Abwasser herausfiltern. Sie ist bis jetzt nur für Gemeinden über 150.000 Einwohner vorgesehen, wird aber auch für uns kommen. Nun gibt es die – richtige – Forderung von Verband Kommunaler Unternehmen, dass die Arzneimittelhersteller für die Kosten mit aufkommen sollen. Diese wehren sich mit aller Macht dagegen. Es ist wie immer im Kapitalismus: die Firmen machen riesige Profite mit ihrem Produkt, für die Schäden und deren Beseitigung soll die Allgemeinheit aufkommen. Es ist Zeit, dass sich das ändert.
Nachtrag: In der Veröffentlichung im Mitteilungsblatt hat die Gemeindeverwaltung unserem Beitrag den folgenden Kommentar hinzugefügt:
„Zur Vergabe der Planungsleistungen wurde ein EU-weites Verfahren durchgeführt, aus dem die Beauftragung der Weber-Ingenieure GmbH hervorging. Die Zusammenlegung der Abwasserreinigung erleichtert zudem den künftig möglicherweise erforderlichen Bau einer vierten Reinigungsstufe.“
Dazu sagen wir: Die Tatsache, dass die Planungsleistung europaweit ausgeschrieben wurde, macht unser Argument nicht ungültig, dass es ungewöhnlich ist (um nicht zu sagen „a Gschmäckle hat“), dass die Firma, wo die Planung gemacht hat auch den Auftrag für die Durchführung (und Überwachung) der Baumaßnahme bekommt. Die kontrollieren sich sozusagen selbst.
Wg. der 4. Reinigungsstufe: der Bau dieser Reinigungsstufe für Mikroplastik und Medikamentenrückstände ist nicht „möglicherweise erforderlich“, sondern wird mit Sicherheit in wenigen Jahren gesetzliche Vorschrift werden. (Wegen der Schwere des Problems).
Wir hatten vorgeschlagen, mit dem Umbau der Kläranlagen zu warten, bis klar ist, bis wann die 4. Reinigungsstufe kommt. Auch mit der Idee im Hinterkopf, dass bis in einigen Jahren technische Neuerungen zur Verfügung stehen, die dann auch in kleinere Anlagen wie Stetten eingebaut werden könnten. Das hätte den Bau der millionenschweren Druckleitung von der Kläranlage Stetten zur Kläranlagte Krättenbach in Rom (siehe Foto) erspart.
Außerdem hatten wir vorgeschlagen, auch die in Zukunft dringend notwendige Phospor-Rückgewinnung aus Klärschlamm im Blick zu behalten. (Gesetzliche Pflicht ab 2029). Das Düngemittel Phosphor geht weltweit zur Neige, deshalb wird dessen Rückgewinnung aus dem Abwasser eine zentrale Aufgabe der Zukunft sein.
Unsere Argumente prallten an der Mehrheit des Gemeinderates ab.
