Beitrag der PFB WählerInnenvereinigung für Mitteilungsblatt Kernen 10-2025 vom 5.3.2025
Haushaltsanträge 2025 (Forts.)
Der Gemeinderat (GR) berät gerade den Haushalt 2025 der Gemeinde. Im Rahmen dieser Beratungen haben auch GemeinderätInnen die Möglichkeit, Anträge zu stellen, die – sofern sie eine Mehrheit finden – in den Haushaltsplan einfließen. Diskutiert und abgestimmt darüber wird in der GR-Sitzung am Dienstag, 11. März, 19 Uhr.
Unsere PFB-Gemeinderätin Corinna Konzmann hat insgesamt 4 Anträge gestellt. 2 davon (EinwohnerInnen-Versammlung wg. Pflegeheim in Stetten + Barrierefreiheit Tiefgarage Bürgerhaus) haben wir letzte Woche schon vorgestellt. Hier die 2 anderen:
Antrag 3: Fahrtkosten für Besuch Tafelläden
Die Gemeinde übernimmt die ÖPNV-Fahrtkosten ganz oder teilweise für Menschen, die in den Tafelläden in Waiblingen, Endersbach und Fellbach einkaufen müssen.
Begründung: Immer mehr Menschen aus unserer Gemeinde müssen aus wirtschaftlichen Gründen für den Kauf von Lebensmitteln das Angebot der Tafelläden in Waiblingen, Endersbach und Fellbach in Anspruch nehmen.
Allerdings ist die Fahrt zu diesen Läden mit öffentlichen Verkehrsmitteln mit erheblichen Kosten verbunden, für jede Fahrt werden 2 Fahrscheine (hin- und zurück) für jeweils 2 Zonen fällig. Insgesamt 8,60 € (2 x € 4,30).
Das PFB stellt deshalb den Antrag, dass die Gemeinde einmal pro Woche die Kosten für diese ÖPNV- Fahrten übernimmt oder einen Zuschuss dafür gewährt.
Die Kosten sind von der Gemeindeverwaltung zu beziffern und in den Haushalt einzustellen.
Antrag 4: Erweiterte Nutzung Seniorenmobil
Die Verwaltung überprüft gemeinsam mit dem Seniorenrat und dem AK Barrierefreiheit die Bedingungen des Seniorenmobils mit der Zielsetzung, dass dieses auch von Menschen unter 60 Jahren bei Bedarf genutzt werden kann.
Begründung: Das Seniorenmobil wurde 2016 spendenfinanziert mit der Absicht gegründet, Menschen ab 60 Jahren innerhalb Kernens kostenlose Fahrten außer Haus und damit verloren gegangene Mobilität wieder zu ermöglichen.
Ehrenamtliche FahrerInnen holen die Fahrgäste vor der Haustüre ab, bringen sie zum Arzt, zum Einkaufen, zur Physiotherapie oder auch zu Veranstaltungen in der Gemeinde und wieder nach Hause. Bei Bedarf begleiten die FahrerInnen auch beim Einkaufen. Die Fahrten müssen mindestens 1 Tag vorher telefonisch angemeldet werden und finden dienstags und freitags von 8 bis 18 Uhr und mittwochs von 8 bis 13 Uhr statt.
Darüber hinaus erscheint eine Unterstützung von Menschen mit Beeinträchtigungen oder Gehbehinderungen unter 60 Jahren durch die Nutzung des Kernener Seniorenmobils ebenso sinnvoll. Isolation und Vereinsamung könnten so verhindert, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.
Das PFB stellt deshalb den Antrag, die Bedingungen für die Benutzung des Seniorenmobils gemeinsam mit dem Seniorenrat und dem AK Barrierefreiheit der Gemeinde zu überprüfen und anzupassen.
Die Kosten sind von der Gemeindeverwaltung zu beziffern und in den Haushalt einzustellen.
Viele Besucher bei GR-Sitzung
Gut besetzt war der Zuschauerraum bei der GR-Sitzung am 27.2.. Eltern und Kinder waren zum Tagesordnungspunkt „Mittagessen Schulkindbetreuung Haldenschule“ gekommen. Nach der Vorlage der Verwaltung sollte wg. der chaotischen Zustände bei der Ausgabe das warme Mittagessen für Kernzeitkinder ganz wegfallen. Viele betroffene Eltern erfuhren davon erst kurz vor der GR-Sitzung und gingen auf die Barrikaden. Der BM räumte „Kommunikationsdefizite“ ein. Mehrheitlich beschlossen wurde, die seitherige Regelung nicht sofort, sondern erst zum Oktober 2025 auslaufen zu lassen. Ein Antrag der OLK, zuerst mit den Eltern zu sprechen + dann zu beschliessen, wurde nur von OLK + PFB befürwortet.
Abgedruckt mit folgender Anmerkung der Gemeindeverwaltung:
Der Beschluss, das Mittagessen in der Kernzeitbetreuung ab dem 1.9.2025 (nicht „zum Oktober 2025“) nicht mehr anzubieten, wurde mit 19 ja und 2 nein-Stimmen vom Gemeinderat verabschiedet.
Der folgende Abschnitt wurde nicht abgedruckt, mit der Begründung der Gemeindeverwaltung: „er enthält Formulierungen, die über eine sachliche Auseinandersetzung hinausgehen“
Was darf Kabarett?
In derselben GR-Sitzung beklagte sich CDU-GR Christian Gehring, dass der Kabarettist Max Uthoff bei der Feier zu „50 Jahre Kernen“ die CDU und ihren Spitzenkandidaten massiv angegriffen hätte. Dies wäre eine unzulässige Beeinflussung der Wähler in der sog. Karenzzeit vor der Bundestagswahl. Wir rufen ihm zu: Das war Kabarett! Auch die anderen Parteien haben von Uthoff ihr Fett abbekommen. WählerInnen sind doch nicht so unbedarft, dass sie dadurch in ihrer Wahlentscheidung beeinflusst werden oder sie gar ändern. Einfach mehr Gelassenheit!
Wegen des Nichtabdrucks dieser Passage haben wir einen Leserbrief geschrieben, der am 5.3.2025 in der Waiblinger Kreiszeitung abgedruckt wurde.