Gedanken zur Grundsteuerreform

Beitrag der PFB WählerInnenvereinigung für Mitteilungsblatt Kernen 50-24 vom 11.12.2024

Vergangene Woche beschloss der Gemeinderat einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer. Dieser Hebesatz bestimmt u.a., wie hoch die von allen GrundeigentümerInnen zu bezahlende Steuer auf ihren Grund und Boden ist.

Die seitherigen (komplizierten) Berechnungen wurden geändert. Bisher wurden die Fläche des Grundstücks und das darauf stehende Gebäude nach sehr alten Einheitswerten berechnet (Westdeutschland von 1964, Ostdeutschland 1935). In einem Urteil von 2018 beurteilte das Bundesverfassungsgericht dies als ungerecht und verpflichtete den Gesetzgeber zu einer Neuregelung. Seit 2024 gilt nun ein Bodenwertmodell, das die (heute) unterschiedlichen Grundstückswerte besser widerspiegelt: Grundstücke in teureren Lagen werden höher besteuert. Mehrfamilienhäuser werden u.a. begünstigt. Gerechter, oder?

Wichtig dabei zu wissen: nicht mal die Hälfte der Bevölkerung in Deutschland besitzt Grund und Boden. (In BaWü 53%). Alle anderen wohnen zur Miete bzw. haben keinen Grundbesitz, wären also (theoretisch) von der Grundsteuer nicht betroffen. So war es zumindest bis 2004. Danach trat eine Gesetzesänderung in Kraft, dass Grundsteuer über die Nebenkosten anteilig den MieterInnen in Rechnung gestellt werden darf. Welche Lobbyverbände haben diese Gesetzesänderung wohl durchgesetzt? Gerecht oder ungerecht? Grund und Boden sind unvergänglich und bleiben im Eigentum der VermieterInnen und erfuhren erhebliche Wertsteigerungen in den letzten Jahrzehnten. Von 1962 bis 2021 stiegen die Quadratmeterpreise für Bauland in BaWü von 10 auf fast 300 Euro. (In Kernen z.T. schon 1.000 €/m²). Wer profitiert davon? Sie sehen also: jede Menge Diskussionsbedarf.

Screenshot aus BORIS-BW: die Bodenrichtwerte von Stetten zur Ermittlung der Grundsteuer, siehe auch www.gutachterausschuesse-bw.de