Im Sommer 2020 veröffentlichte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ein Eckpunktepapier, in dem er die aktuelle Praxis des öffentlichen Vergaberechts kritisiert und Forderungen für eine Reform äußert. Er schreibt dazu:
„Der Staat als öffentlicher Auftraggeber ist kein normaler Marktteilnehmer. Er darf sich nicht allein von kurzfristigen Kostenüberlegungen leiten lassen. Vielmehr muss er seiner besonderen Vorbildrolle dadurch gerecht werden, dass bei der öffentlichen Auftragsvergabe soziale und ökologische Kriterien berücksichtigt werden. Dabei geht es vor allem um den Schutz der Beschäftigten vor Preisunterbietung durch Lohndumping und die Verhinderung eines Unterlaufens hiesiger sowie internationaler arbeits- und sozialrechtlicher Standards.“
Eine weitere Schwierigkeit erleben wir bei Beschlüssen zu Bauvergaben im Gemeinderat und den Ausschüssen immer wieder. Lokale Unternehmen unterliegen Anbietern, die teils hunderte Kilometer vom Auftragsort entfernt liegen. Dies schadet nicht nur dem Gedanken eines nachhaltigen Wirtschaftens mit unseren endlichen Ressourcen, sondern auch den lokalen Betrieben und Unternehmen, die häufig leer ausgehen. Immer wieder diskutierten wir diese Schwierigkeit des öffentlichen Vergaberechts in der Vergangenheit im Gemeinderat.
Deshalb machte das PFB im Juli 2020 der Gemeindeverwaltung den Vorschlag, die vom DGB geforderte Reformierung des Vergaberechts öffentlichkeitswirksam zu unterstützen.
In der Dezembersitzung des Gemeinderats wurde nun ein gemeinsamer Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut von allen Fraktionsvorsitzenden und Bürgermeister Paulowitsch unterzeichnet, der einige dieser Forderungen aufgreift:
“1. Öffentliche Verträge sollen ab einem gewissen Umfang nur noch an Unternehmen vergeben werden, die Tarifverträge anwenden. Das „wirtschaftlichste Angebot“ bedarf einer Neudefinition, sodass in der Praxis nicht mehr allein das billigste Angebot Chancen auf den Zuschlag erhält.
2. Bei Vergaben sollten künftig weitere Aspekte positiv berücksichtigt werden. Darunter fallen ab einer bestimmten Unternehmensgröße Ausbildungsquoten, die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung sowie ökologische Aspekte, um Umwelt und Klima weniger zu belasen.
3. Eine gesetzliche Begrenzung bzw. strengere Regulierung der Subunternehmerschaft.
Die Gemeinde Kernen unterstützt die europäische Freizügigkeit […], aber dies darf im Grundsatz nicht auf Kosten lokaler Betriebe und auf dem Rücken von Arbeitnehmerinnen geschehen.”
Für eine Veränderung von EU-, Bundes-, und Landesgesetzgebung bedarf es Entscheidungen in den entsprechenden Ebenen. Wir sehen unsere Aufgabe im Sinne einer Politik von unten gleichzeitig aber auch darin, solche Missstände bei den verantwortlichen Stellen und für die Öffentlichkeit wahrnehmbar zu äußern.
Den Brief finden Sie auch unter www.pfb-kernen.de, Rubrik “Presse”.