Seit 2013 weigert sich unser Gasnetzbetreiber EnBW, das Gasnetz der Mitgliedsgemeinden des Remstalwerks an unseren eigenen Energieversorger herauszugeben. Und zwar mit üblen Tricks (Verschleppung der Verhandlungen, überhöhter Preis usw.). Und zwingt uns damit in ein teures und langwieriges neues Gaskonzessionsverfahren.
In der WKZ vom 5.5.2020 wird darüber berichtet. Unser Gemeinderat Ebbe Kögel hat dazu einen Leserbrief geschrieben, den wir hier im Wortlaut veröffentlichen:
Lomberei beim Gasnetz
Wenn wir die Auseinandersetzung der Gemeinde Kernen bzw. des Remstalwerks mit der Netze BW bzw. dem Mutterkonzern EnBW um das Gasnetz betrachten, bleibt dafür nur ein Ausdruck: „a Lomberei“.
Nachdem sich die Verhandlungen zwischen EnBW und Remstalwerk um das Stromnetz schon jahrelang hinzogen und das Netz letzten Endes von den EnBW zu einem überhöhten Preis an das Remstalwerk verkauft wurde, geht die EnBW beim Gasnetz noch viel dreister vor: seit 2013 (!) verschleppt unser Karlsruher Energieriese trickvoll die Übernahmeverhandlungen. Und verlangt erneut einen überhöhten Preis.
Gedeckt wird die EnBW dabei von der grün-schwarzen Landesregierung, die die Kommunen zwingt, die Machtdemonstrationen des nun wieder landeseigenen Betriebes klaglos hinzunehmen. Und in Person des Ministers Untersteller uns auffordert, mit der EnBW „vertrauensvoll“ zusammenzuarbeiten.
Der Feldzug der Energieriesen gegen die Kommunen (und gegen die Übernahme von Strom- und Gasnetzen in kommunale Hand) wird auch auf Bundesebene geführt. Dort von Schwarz-Rot. Die politische Farbe ist aber egal. Sie sind sich alle einig in der Bevorzugung der Strom- und Atomriesen: Hier wurde rahmenrechtlich die sogenannte Inhouse-Vergabe so erschwert, dass es keiner Kommune mehr gelingt, ihr Netz direkt an ihr eigenes Stadtwerk zu vergeben. Wenn sie aber bei dem dann erforderlichen Konzessionsverfahren den kleinsten Fehler macht, wird sie von den Konzernen sofort mit Prozessen überzogen. Deshalb musste in Kernen die Sozialamtsleiterin die Gemeinderatsvorlage erarbeiten und das Verfahren zur Gaskonzession betreuen, damit ja keine Befangenheitsgründe entstünden.