vom 01. Februar 2019
(In kursiv jeweils die Antwort der Verwaltung)
1. ÖPNV/Fahrpläne Buslinien
Wir schlagen vor, im Mitteilungsblatt regelmäßig die Fahrpläne unserer Buslinien (211, 212, X20) zu veröffentlichen (z.B. Bus 226 Stetten-Endersbach)
Wird von Verwaltung nicht beantwortet
2. ÖPNV-Rubrik mit Fahrtipps im Mitteilungsblatt der Gemeinde
Wir schlagen vor, im Mitteilungsblatt eine regelmäßige Rubrik mit Tipps für den örtlichen Busverkehr bzw. die Nutzung des ÖPNV zu veröffentlichen.
Wird von der Verwaltung abgelehnt
3.
Ausbau der Haltestellen Diakonie und Kelter
Wie ist hier der Zeitplan? Zumindest die Haltestelle Kelter in Stetten sollte
für die Gartenschau hergerichtet werden. Die ist in einem erbärmlichen Zustand,
kein Aushängeschild für die Gemeinde.
Dies wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 21.2.2019 besprochen. Die
Haltestelle Kelter kann vor der Gartenschau nicht mehr hergerichtet werden.
4.
Sportplatz im Schlosspark
Kommen dort noch Tore hin? Wenn ja, warum wurde kein 6 Meter Schusskreis
aufgemalt, so dass dort auch Handball gespielt werden könnte.
Die Gemeinde ist dafür nicht zuständig,
das gehört in den Aufgabenbereich der Diakonie
5. Doppelveröffentlichungsrecht im Mitteilungsblatt
Die örtlichen Parteien (z.B. SPD und CDU) und ihre Fraktionen im GR haben ein Doppelveröffentlichungsrecht im Mitteilungsblatt. Für die UFW und das PFB als Wählervereinigungen gilt das nicht, obwohl nach dem Gesetz Parteien und Wählervereinigungen gleichgestellt sind. Wird dadurch der Gleichheitsgrundsatz verletzt?
Nein, das doppelte Veröffentlichungsrecht gilt nur für Parteien.
6. Kostenlose Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten für Infoveranstaltungen zur Wahl
Wir täten es sehr begrüßen, wenn die Fraktionen und Gruppen im Gemeinderat für Infoveranstaltungen zur Wahl die gemeindeeigenen Räumlichkeiten kostenlos benutzen könnten.
Kategorisch abgelehnt. Parteien und Wählervereinigungen sind wie Vereine zu behandeln und müssen deshalb für die Nutzung gemeindeeigener Räumlichkeiten Miete bezahlen.
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